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EN 1090 Zertifikate prüfen: Checkliste für Einkäufer

Als Einkäufer tragen Sie eine Verantwortung, die oft unterschätzt wird: Die CE-Konformität Ihrer Stahlbauteile hängt direkt von der korrekten Zertifizierung Ihres Lieferanten ab.


Warum Zertifikatsprüfung kritisch ist

Das Untervergabe-Problem: Ein Lieferant ohne passende EXC-Klasse kann schlicht keine CE-konforme Leistung erbringen – egal wie gut seine Arbeit technisch ist. Bestellen Sie EXC3-Bauteile bei einem EXC2-zertifizierten Betrieb, erhalten Sie Ware ohne gültige Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Im Schadensfall bleibt die Haftung bei Ihnen als Auftraggeber hängen.

Die Prüfung vor Auftragsvergabe ist daher keine Formalität, sondern Risikomanagement.


Das EN 1090 Zertifikat verstehen

Was steht auf dem Zertifikat?

Ein vollständiges EN 1090-1 Zertifikat (ausgestellt nach System 2+ gemäß Anhang ZA) enthält folgende Kernangaben:

  • EXC-Klasse: Die Ausführungsklasse (EXC1 bis EXC4) definiert die Anforderungen an Fertigung und Dokumentation gemäß EN 1090-2, Anhang B. EXC2 ist der häufigste Standard, EXC3 gilt für anspruchsvolle Tragwerke.
  • Werkstoffgruppen: Die Nummern der Werkstoffgruppen nach ISO/TR 15608 (z.B. Gruppe 1.1, 1.2 für unlegierte Baustähle, Gruppe 8 für Edelstähle, Gruppe 21–23 für Aluminium).
  • Schweißverfahren: Die qualifizierten Prozesse nach ISO 4063 – etwa 135 (MAG), 136 (Fülldraht) oder 141 (WIG).
  • Geltungsbereich: Geschweißte und/oder nichtgeschweißte Bauteile.

Gültigkeit und Überwachung

  • Maximale Gültigkeit: 3 Jahre (EN 1090-1, Abschnitt 6.3)
  • Überwachungsintervalle nach EN 1090-1, Tabelle B.3:
    • EXC1/EXC2: 1 – 2 – 3 – 3 Jahre nach Erstprüfung
    • EXC3/EXC4: 1 – 1 – 2 – 3 – 3 Jahre nach Erstprüfung
  • Toleranzfenster: Das Überwachungsaudit muss innerhalb von 3 Monaten vor oder nach dem geplanten Termin stattfinden (EN 1090-1, Anhang B). Wird dieses Fenster überschritten, erlischt das Zertifikat automatisch.

Hersteller- vs. Betriebszertifikat

Das EN 1090-1 Zertifikat bezieht sich auf den Betrieb, nicht auf das Unternehmen als Ganzes. Ein Konzern mit mehreren Standorten benötigt für jeden fertigenden Standort ein eigenes Zertifikat. Prüfen Sie, ob die Adresse auf dem Zertifikat mit dem tatsächlichen Fertigungsort übereinstimmt.

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5-Punkte-Checkliste zur Validierung

Vor jeder Auftragsvergabe sollten Sie diese fünf Punkte systematisch prüfen:

1. Online-Register prüfen Verifizieren Sie das Zertifikat in einem öffentlichen Register. Hier sind gültige Zertifikate akkreditierter Stellen hinterlegt.

2. EXC-Klasse passend zum Auftrag? Die zertifizierte EXC-Klasse muss mindestens der Anforderung Ihres Projekts entsprechen. EXC3-Bauteile erfordern EXC3- oder EXC4-Zertifizierung.

3. Schweißverfahren abgedeckt? Vergleichen Sie die geforderten Schweißprozesse mit den qualifizierten Verfahren auf dem Zertifikat. Eine Übersicht aller Ordnungsnummern nach ISO 4063 hilft bei der Zuordnung. Fehlt ein Verfahren, kann der Lieferant diesen Prozess nicht CE-konform ausführen.

4. Werkstoffgruppe korrekt? Prüfen Sie, ob die von Ihnen benötigten Werkstoffe von den zertifizierten Werkstoffgruppen abgedeckt sind. Gruppe 1.1 und 1.2 decken beispielsweise unlegierte Baustähle ab – höherfeste Stähle oder Edelstähle erfordern andere Gruppen.

5. Überwachungstermin nicht überschritten? Das nächste Überwachungsaudit muss innerhalb des Toleranzfensters von ±3 Monaten zum geplanten Termin durchgeführt werden. Prüfen Sie im Online-Register oder fragen Sie den Lieferanten nach dem Datum des letzten Audits und dem nächsten Fälligkeitstermin.


Red Flags erkennen

Folgende Warnsignale sollten Sie hellhörig machen:

Nur Kopien verfügbar: Besteht der Lieferant darauf, nur Kopien zu zeigen und verweigert die Prüfung im Online-Register? Das deutet auf Probleme hin.

Keine DAkkS-Akkreditierung: Die Zertifizierungsstelle muss bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein. Zertifikate nicht-akkreditierter Stellen sind für den deutschen Markt wertlos. Prüfen Sie die Akkreditierung im DAkkS-Register.

EXC-Klasse passt nicht: Ein Lieferant mit EXC1-Zertifikat, der EXC3-Aufträge annimmt, arbeitet außerhalb seines Geltungsbereichs. Das ist keine Grauzone – es ist schlicht nicht zulässig.


Was tun bei Zweifeln?

Wenn Unstimmigkeiten auftauchen, haben Sie zwei wirksame Optionen:

Direkt bei der Zertifizierungsstelle nachfragen: Die benannten Stellen geben telefonisch oder per E-Mail Auskunft über den Status eines Zertifikats. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Zertifikat selbst.

Vor-Ort-Audit anfordern: Bei größeren Auftragsvolumina oder kritischen Bauteilen ist ein Lieferantenaudit vor Ort angemessen. Prüfen Sie dabei nicht nur Papiere, sondern auch die tatsächliche Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) gemäß EN 1090-1, Abschnitt 6.3.


Fazit

Die Zertifikatsprüfung ist kein bürokratischer Mehraufwand, sondern Ihre Absicherung. Mit dieser systematischen Vorgehensweise identifizieren Sie Risiken, bevor sie zu Problemen werden – und dokumentieren gleichzeitig Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Auftraggebern und Behörden.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine projektspezifische Fachberatung.


Normenverzeichnis

NormInhalt
EN 1090-1:2009+A1:2011Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; Anhang ZA: CE-Kennzeichnung (System 2+); Anhang B/Tabelle B.3: Überwachungsintervalle
EN 1090-2:2018+A1:2024Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; Anhang B: Bestimmung der Ausführungsklassen
EN 1090-3:2019Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
ISO/TR 15608Gruppeneinteilung metallischer Werkstoffe (Werkstoffgruppen 1–11 für Stähle, 21–26 für Aluminium)
ISO 4063Nummerierung der Schweißprozesse (z.B. 135 = MAG, 141 = WIG)
EN ISO 3834Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen (Teil 2–4 je nach EXC)
Verordnung (EU) Nr. 305/2011Bauproduktenverordnung (BauPVO) – Rechtsgrundlage für CE-Kennzeichnung